1932 wurde Hittingers Entschluß Wienerberger zu verlassen und die Gründung eines eigenen Keramikbetriebs konkret.
Sein zukünftiger Schwiegervater Leopold Hasitschka bot ihm die Möglichkeit, auf seinem Grundstück in Deutsch-Wagram, Grillparzerstraße 21, eine Waschküche in eine Keramikwerkstatt umzubauen.
Der Fleischhauer Johann Dirnweber und der Bäckermeister Anton Prohaska glaubten an seine ehrgeizigen Pläne und stellten ihm die finanziellen Mittel für die Gründung des Keramikbetriebes zur Verfügung. Am 21. Juli 1932 wurde ihm von der Bezirkshauptmannschaft Floridsdorf-Umgebung, zu der Deutsch-Wagram damals verwaltungsmäßig gehörte, der Gewerbeschein ausgestellt. Damit mußte er schon länger gerechnet haben. Denn noch am selben Tag stellte er ein Ansuchen für den Umbau der Waschküche in eine Keramikwerkstatt und den Bau eines Ofens. Die kommissionelle Verhandlung seines Ansuchens fand am 29. Juli 1932 statt. In der Niederschrift findet sich eine genaue Beschreibung des zukünftigen Keramikbetriebes:
„... im rückwärtigen rechten Hofeck wird ein Ofenraum im Ausmaße von 4 x 3 Meter in einer Höhe von 3 Meter im massiven Ziegelmauerwerk mit Eisenbetondecke und Presskiesdach aufgeführt. Der Raum ist zugänglich durch eine Glastür und ist außerdem belichtet durch ein kleines Fenster. Im Raum wird ein Brennofen (Blitzmuffelofen) mit Kohlenfeuerung zum Brennen der Tongegenstände aufgestellt. Die Rauchgase werden in einen 8 Meter hohen eigenen Kamin abgeleitet. Als Arbeitsraum dient die im linken rückwärtigen Hoftrakt befindliche Waschküche mit zwei Fenstern und einer Tür. Anschließend an die Waschküche ist ein kleiner minder belichteter Nebenraum, der als Glasierraum eingerichtet werden soll. Im Arbeitsraum wird eine Töpferscheibe aufgestellt. Die Beleuchtung der Räume erfolgt mit elektrischem Licht, die Beheizung durch einen eisernen Ofen. Im Betrieb werden keine fremden Hilfskräfte verwendet und ist auch nicht beabsichtigt mit der Rücksicht auf die schlechte Belichtung der Räume. Brunnen und Abort ist vorhanden ...”.
Weiters hielt die Gewerbebehörde als besonders wichtig fest:
„... die im Betrieb verwendeten bleihältigen Farben sind entsprechend zu verwahren und mit der nötigen Vorsicht (Bleivergiftungsgefahr) zu verwenden”.
Am 2. August 1932 erhielt er den positiven Bescheid für den Um- und Neubau des Keramikbetriebes und am 14. September 1932 suchte er nach Fertigstellung des Betriebes um eine Kollaudierungsverhandlung an.